Elternmitwirkung an der Roncalli Schule

Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft ist ein Elterngremium, zu dem der / die Vorsitzende einlädt und den Vorsitz hat. Die Klassenlehrkräfte können auf Wunsch der Eltern beratend an der Sitzung teilnehmen. Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.

Zu Beginn eines jeden Schuljahres wählen die Erziehungsberechtigten jeder Klasse am ersten Elternabend die / den Vorsitzende / n der Klassenpflegschaft und deren Stellvertreter*in. Die Wahl findet innerhalb der ersten drei Schulwochen statt und ist geheim. Die Amtszeit dauert jeweils ein Jahr, eine Wiederwahl ist möglich.

Mitglieder der Klassenpflegschaft

 

 

Schulpflegschaft

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertreter*innen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Sie wählt auch die Elternvertreter*innen für die Schulkonferenz. Die Wahlen sind geheim. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die erste Schulpflegschaftssitzung findet innerhalb der ersten fünf Schulwochen statt.

Mitglieder der Schulpflegschaft

 

Schulkonferenz

Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Die Schulkonferenz entscheidet u. a. in folgenden Angelegenheiten:

Schulprogramm, Festlegung der beweglichen Ferientage, Einrichtung von außerunterrichtlichen Betreuungs- und Ganztagsangeboten, Einführung von Lernmitteln, Grundsätze für Umfang und Verteilung von Hausaufgaben, Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen.

Die Schulkonferenz der Grundschulen besteht zur Hälfte aus Vertretern der Eltern, zur anderen Hälfte aus Vertretern der Lehrkräfte.

Den Vorsitz der Schulkonferenz hat die Schulleitung inne.

Mitglieder der Schulkonferenz